Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Dienstunfallmeldung - Kfz-Sachschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.04.1983 - VRS 16 K 5614/82
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2005/83
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2588
- NVwZ 1986, 923 (Ls.)
- DVBl 1986, 945
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82
Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Der Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden ist nicht auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung begrenzt (im Anschluß an das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).Bei Verwendung eines Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, genügt im Schadensfalle eine auf den üblichen Selbstbehalt bei Fahrzeugvollversicherung begrenzte Ersatzleistung des Dienstherrn dem Gebot des angemessenen Umfangs, weil das Risiko der Fahrzeugbenutzung in der Sphäre des Beamten verbleibt, der Dienstherr nur aus dem Gedanken der Fürsorge einen Beitrag leistet und der darüber hinausgehende Schaden durch Abschluß einer zumutbaren Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gedeckt werden kann (vgl. hierzu Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - m.w.Nachw.; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
In Fällen dieser Art hat der Dienstherr auch ohne gesetzliche Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht (vgl. auch insoweit das angeführte Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -) das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung des Fahrzeuges zu tragen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1972 - BVerwG 6 C 7.69 - ).
Ebensowenig ist der Beamte in diesem Falle durch seine Treuepflicht gehalten, auf seine Kosten das vom Dienstherrn zu tragende Schadensrisiko durch den Abschluß einer Fahrzeugvollversicherung zu mindern (Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -).
Wie in dem Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - zugrundeliegenden Fall verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß dem Beamten für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits in der Wegstreckenentschädigung (§ 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1973 <BGBl. I S. 1621> und § 1 der Verordnung über die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges, das ein Dienstreisender mit schriftlicher Anerkennung der Behörde im überwiegenden dienstlichen Interesse hält Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG vom 22. Oktober 1965 <BGBl. I S. 1809>) ein anteiliger Betrag für eine Fahrzeugvollversicherung bzw. als Abgeltung des Schadensrisikos zur Verfügung gestellt würde.
- BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ). - BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.68
Antrag auf Dienstunfallfürsorge - Antrag auf Unfallausgleich - Meldepflicht einer …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ).
- BVerwG, 26.05.1972 - VI C 7.69
Dienstunfall eines Beamten - Anspruch eines Beamten auf Ersatz von Schäden an …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
In Fällen dieser Art hat der Dienstherr auch ohne gesetzliche Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht (vgl. auch insoweit das angeführte Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 -) das Schadensrisiko der von ihm ausdrücklich im dienstlichen Interesse veranlaßten dienstlichen Verwendung des Fahrzeuges zu tragen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1972 - BVerwG 6 C 7.69 - ). - BVerwG, 12.09.1963 - II C 224.61
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ). - BVerwG, 04.02.1976 - VI C 183.73
Auslandsaufenthalt - Schulbeihilfe - Bundesbedienstete im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ). - BVerwG, 01.08.1983 - 2 B 9.82
Unfallfürsorgeansprüche nach einem Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ). - BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ). - BVerwG, 30.09.1970 - VI B 66.69
Pflicht der Behörde zum Hinweis auf die Anmeldepflicht von …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 2 B 9.82 - Fürst, GKÖD I, O § 45 Rz 5; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil D, § 45 BeamtVG RdNr. 4 b; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 45 BeamtVG Rz 6; zum früheren Recht vgl. auch BVerwGE 34, 343 [BVerwG 18.12.1969 - II C 37/68]; Urteil vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 224.61 - , Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG 6 B 66.69 - ). - BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Das gilt aber nur, sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwGE 44, 72 [BVerwG 13.09.1973 - II C 13/73]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - und vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - ; Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - , vom 30. März 1981 - BVerwG 2 B 67.80 - und vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - ). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland - …
- BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern - …
- BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des …
- BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78
Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17
Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung
Damit werden einerseits Aufklärungsschwierigkeiten vermieden, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten; zum anderen wird der Dienstherr in die Lage versetzt, präventive Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden zu ergreifen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1963 - 2 C 224.61 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 3 S. 5, vom 18. Dezember 1969 - 2 C 37.68 - BVerwGE 34, 343 , vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3, vom 28. Februar 2002 - 2 C 5.01 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 5 S. 6 …und vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1 Rn. 28; Beschlüsse vom 30. September 1970 - 6 B 66.69 - Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 8 S. 14, vom 15. September 1995 - 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 2 …und vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Buchholz § 45 BeamtVG Nr. 7 Rn. 8 f.).Erforderlich sind lediglich Angaben, aus denen - zumindest mittelbar - hervorgeht, dass ein (Unfall-)Ereignis angezeigt wird, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können; hingegen ist insbesondere nicht erforderlich, dass sich aus der Meldung die Art der Verletzung ergibt oder mit ihr Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3;… Beschluss vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 7 Rn. 8).
- BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87
Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der …
Der Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der Erledigung von Dienstgeschäften entstandenen Sachschaden ist nicht auf die Selbstbeteiligung einer tatsächlich nicht abgeschlossenen Vollkaskoversicherung begrenzt (im Anschluß an die Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - <BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]> und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -). Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der Kläger aus § 96 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - keinen Rechtsanspruch auf einen über 650 DM hinausgehenden Ersatz des an seinem Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens herleiten könne, ist mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - <BVerwGE 72, 170 [BVerwG 17.10.1985 - 2 C 45/82]> und - BVerwG 2 C 48.82 - <ZBR 1986, 174> sowie vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -
) nicht vereinbar. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nur dann, wenn die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - m.w.N.).
Der erkennende Senat hat in Anknüpfung an das Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - (…a.a.O.) in der Entscheidung vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (…a.a.O.) ausgeführt, daß bei Verwendung eines Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke, dessen Benutzung zur Erledigung von Dienstgeschäften nicht ausdrücklich anerkannt worden ist, im Schadensfalle eine auf den üblichen Selbstbehalt bei Fahrzeugvollversicherung begrenzte Ersatzleistung des Dienstherrn der Fürsorgepflicht des Dienstherrn genügt, weil das Risiko der Fahrzeugbenutzung in der Sphäre des Beamten verbleibt, der Dienstherr nur aus dem Gedanken der Fürsorge einen Beitrag leistet und der darüber hinausgehende Schaden durch Abschluß einer zumutbaren Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gedeckt werden kann.
Diese rechtliche Beurteilung kommt bereits in dem Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (…a.a.O.) eindeutig zum Ausdruck, das die Rechtslage im Bundesbereich betrifft und zu den allein aufgrund der Fürsorgepflicht ergangenen "Richtlinien für Billigkeitszuwendungen bei Sachschäden, die im Dienst entstanden sind", ergangen ist.
Ebenso wie in den den Urteilen vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 45.82 - und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - zugrundeliegenden Sachverhalten verringert sich der angemessene Umfang der Ersatzleistung nicht dadurch, daß der Beamte für die Benutzung des Kraftfahrzeuges bereits eine Wegstreckenentschädigung (§ 98 Abs. 1 Satz 1 NBG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - und der Verordnung zu § 6 Abs. 2 BRKG) erhält.
Wie sich ebenfalls bereits aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats ergibt, ist es unerheblich, ob der Kläger wußte, daß die Beklagte nur zu einem begrenzten Sachschadensersatz bereit ist und eine Vollkaskoversicherung unterstellt (Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - ).
- BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01
Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. u.a. Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - Buchholz 232.5 § 45 BeamtVG Nr. 2 S. 3; Beschluss vom 15. September 1995 - BVerwG 2 B 46.95 - Buchholz 239.1 § 45 BeamtVG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.).
- BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 40.22 Erforderlich sind lediglich Angaben, aus denen - zumindest mittelbar - hervorgeht, dass ein (Unfall-)Ereignis angezeigt wird, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können; hingegen ist insbesondere nicht erforderlich, dass sich aus der Meldung die Art der Verletzung ergibt oder mit ihr Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (…BVerwG, Urteile vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 29 m. w. N. und vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 - NJW 1986, 2588).
- BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94
Ersatz für Schäden am dienstlich genutzten Pkw eines Polizeibeamten
Der Dienstherr ist befugt, die ihm somit durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. BVerwGE 95, 98 [100]; Urteile des Senats vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - [Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 = NJW 1986, 2588]; vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - [Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1 = DöD 1989, 240]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1 = RiA 1994, 34]).Damit hat der Beklagte dem vom Senat hervorgehobenen Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß es grundsätzlich Sache des Dienstherrn ist, die von ihm selbst für notwendig gehaltenen Arbeitsmittel, ggf. auch ein Fahrzeug für Dienstreisen und Dienstgänge, dem Beamten zur Verfügung zu stellen und hierfür auch das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes, soweit der Beamte sie nicht zu vertreten hat, zu tragen (vgl. BVerwGE 72, 170; Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 -, vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - …und vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [jeweils a.a.O.]).
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 45.87
Männliche dienstkleidungspflichtige Zollbeamte - Generelles Verbot - Verletzung …
Sie war deshalb berechtigt, im Rahmen der ihr durch § 76 BBG eingeräumten Gestaltungsfreiheit, ihr Ermessen durch Verwaltungsvorschriften nach generellen Gesichtspunkten zu bilden und zum Mittel des generellen Verbots zu greifen (vgl. Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - und vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - ). - VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573
Kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen
Sie soll den Dienstherrn in die Lage versetzen, selbst die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und so eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts sicherzustellen, damit spätere Aufklärungsschwierigkeiten vermieden werden (BVerwG, U. v. 6.3.1986 - 2 C 37.84 - RiA 1986, 208).Die bloße Unterrichtung von Beschwerden, die keine ärztliche Behandlung erforderten, stellt jedoch keine Dienstunfallmeldung dar (BVerwG, U. v. 6.3.1986 a. a. O.).
Für den Beklagten bestand deshalb auch kein Anlass, gemäß § 45 Abs. 3 BeamtVG bzw. Art. 24 Abs. 1 BayVwVfG im Rahmen der Amtsermittlung zu untersuchen, ob eine (weitere) Dienstunfallfolge vorliegt (BVerwG, U. v. 6.3.1986 a. a. O.).
- OVG Saarland, 04.08.2016 - 1 A 150/15
Zur Anerkennung einer weiteren Dienstunfallfolge (reaktive Depression) eines …
BVerwG, Beschluss vom 6.3.1986 - 2 C 37/84 -, NJW 1986, 2588; Bauer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl.BVerwG, Beschluss vom 6.3.1986 - 2 C 37/84 -, a.a.O.
- OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20
Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers; …
Sie soll alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherstellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 -, NJW 1986, S. 2588 m. w. N. …und vom 11. Juli 2014 - 2 B 37.14 -, juris Rn. 8;… Weinbrenner, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, BeamtVG § 45 Rn. 22, 24 ).Erforderlich seien jedenfalls aber nähere Angaben, aus denen - zumindest mittelbar - hervorgeht, dass ein Dienstunfall angezeigt wird, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können (BVerwG, Beschluss vom 6. März 1986 - 2 C 37.84 -, NJW 1986, S. 2588).
- BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
Beamter - Verkehrsunfall - Rabattverlust - Zu ersetzender Sachschaden
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung der Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 m. w. N.)). - OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2017 - 2 LB 10/16
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall
- OVG Saarland, 23.01.2015 - 1 A 451/13
Dienstunfallrechtliche Anerkennung - angeblicher - Folgen einer …
- BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 37.14
Zur Fristenregelung des § 45 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG
- BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92
Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 6 A 4922/05
Anspruch eines Polizisten auf Erstattung eines durch den Verlust des …
- VG Gießen, 21.01.1999 - 5 E 1738/95
Erkrankung eines Polizeibeamten an Lärmschwerhörigkeit als Dienstunfall; …
- VG Berlin, 25.08.1992 - 5 A 28.89
Schadensersatz; Fürsorgepflicht; Dienstherr; Verpflichtungsklage; Kraftfahrzeug; …
- VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 10.01571
Dienstunfallfürsorge; Versäumung der Ausschlussfrist des § 45 Abs. 1 BeamtVG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1346/09
Übernahme von Reisekosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 A 6168/96
Anspruch auf Erstattung von Heilungskosten; Umfang der Beihilfeberechtigung; …
- BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91
Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz …
- VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859
Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen
- BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 13.89
Beamtenrecht - Dienstunfallfürsorge - Ärztliche Behandlung - Reisekosten - …
- VGH Bayern, 29.04.2014 - 3 ZB 11.1420
Dienstunfallfürsorge; Polizeibeamter; Schusswechsel; Meldung als Dienstunfall …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1306/09
Übernahme von Reisekosten eines Regierungsdirektors für die Benutzung eines …
- BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 27/89
Schadensersatz für einen bei einem Wegeunfall beschädigten Pkw
- VG Düsseldorf, 23.11.2005 - 2 K 4541/04
Verwendung eines Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke durch einen …
- BVerwG, 20.02.1997 - 2 B 101.96
Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber seinem Beamten und …
- OVG Sachsen, 04.05.2011 - 2 A 724/10
Unmittelbare körperliche Gefährdung eines Beamten durch ein Unfallereignis ist …
- VGH Bayern, 04.12.2009 - 3 ZB 09.657
Anerkennung als Dienstunfall; Fahrradunfall in den Sommerferien bei …
- BVerwG, 24.07.1989 - 1 C 53.87
Rechtsmittel
- VG Berlin, 17.11.2015 - 26 K 123.14
Anerkennung eines Dienstunfalls
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2001 - 1 A 3393/98
Voraussetzungen für eine Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall i.R. einer …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 4 S 757/92
Zur Schadensersatzpflicht des Dienstherrn aus Rückstufung des …
- VG Kassel, 07.12.2016 - 1 K 554/16
Meldefrist für nachträglich eingetretene Dienstunfallfolgen
- VG Bayreuth, 15.10.2019 - B 5 K 18.736
Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen und von Unfallruhegehalt
- VGH Baden-Württemberg, 29.12.1995 - 4 S 641/94
Sachschadenersatz wegen eines auf einer Dienstreise mit privateigenem Pkw …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1992 - 4 S 2506/91
Benutzung des privateigenen PKW bei einem Dienstgang - Umfang der Ersatzpflicht …
- VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.499
Aufzeichnung einer Fernsehsendung kein Restitutionsgrund bei rechtskräftigem …
- VG Augsburg, 11.02.2016 - Au 2 K 15.1646
Versäumung der Meldefrist für einen Dienstunfall
- VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 11.00685
Für eine Erkrankung, die später als 10 Jahre nach dem behaupteten Unfallereignis …
- VG Düsseldorf, 27.04.2009 - 23 K 5499/07
Durchgeführtes Vorverfahren Dienstunfall Meldung Anzeige Entbehrlichkeit der …
- VG Kassel, 18.03.2008 - 1 E 1464/07
Sachschadensersatz bei dienstlicher Nutzung des privaten PKW
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 12083/93
Reparaturschaden; Beamter; Unverschuldeter Dienstunfall; Ersatzfahrzeug ; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1990 - 2 A 11663/90
Unterschiedsbetrag vom Dienstherrn; Eigenreparatur durch Beamten; …
- VG München, 23.02.2017 - M 12 K 16.2078
Dienstunfall eines Polizeimeisters
- VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 14.00375
Verspätete Meldung von Dienstunfallfolgen
- VG Lüneburg, 11.02.2009 - 1 A 124/07
Kein Sachschadensersatz bei Fehlen schwerwiegender Gründe für die Nutzung des …
- VG Düsseldorf, 15.06.2023 - 23 K 7082/18
- VG Ansbach, 24.04.2018 - AN 1 K 17.00431
Aufgrund Fristveräumnis der Geltendmachung keine Anerkennung weiterer …
- VG Saarlouis, 19.11.2013 - 2 K 751/12
Dienstunfallfürsorge: Ausschlussfrist für die Meldung bei nachträglichen …
- VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 05.00333
Fehlende Kausalität zwischen anerkannten Dienstunfällen und Ruhestandsversetzung; …
- VG Gießen, 13.06.1996 - 5 E 1841/94
Schadensersatz auf Grund eines Unfalls ; Dienstliche Benutzung eines privaten …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.1991 - 2 A 10597/91
- VG Saarlouis, 22.03.2011 - 2 K 474/10
Anerkennung eines während einer Sanatoriumsbehandlung erlittenen Unfalls als …
- VG München, 29.03.2011 - M 5 K 10.4348
Dienstunfall; Frist; Meldung; Bemerkbarkeit; Beschwerden